E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Wer muss wann umstellen?
Die Fristen im Überblick
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2025 | Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen dürfen sie weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen (PDF mit Zustimmung des Empfängers). |
| 01.01.2027 | Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen 2027 noch Papier oder PDF verwenden. |
| 01.01.2028 | Die E-Rechnung wird für alle inländischen B2B-Umsätze Pflicht. Auch das EDI-Verfahren ist dann nur noch zulässig, wenn es die E-Rechnungs-Anforderungen erfüllt. |
Wer ist ausgenommen?
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
- Fahrausweise, die als Rechnung gelten
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sie müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.
- Rechnungen an Privatkunden (B2C). Hier ändert sich nichts.
Was ist überhaupt eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931, das Software automatisch auslesen kann. Ein normales PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“.
In Deutschland üblich sind die Formate XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF mit eingebetteter XML, außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL).
Wie empfange ich E-Rechnungen?
Laut Bundesfinanzministerium genügt dafür bereits ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen brauchen Sie ein Programm, das die XML-Datei verständlich darstellt. Mehr dazu: XRechnung öffnen: So geht's.
Checkliste für kleine Betriebe
- Prüfen: Lag mein Umsatz 2026 über 800.000 €? Dann gilt die Pflicht für mich ab 01.01.2027.
- Sicherstellen, dass ich E-Rechnungen empfangen und lesen kann (gilt schon jetzt).
- Ein Werkzeug zum Ausstellen wählen und an einer Testrechnung ausprobieren.
- Bei Firmenkunden die E-Mail-Adresse für Rechnungen erfragen. Bei Behörden die Leitweg-ID.
- Ablage klären: Die XML-Datei ist das Original und muss aufbewahrt werden.
- Steuerberater informieren, wie die Rechnungen künftig übergeben werden.
Gültige XRechnung in 2 Minuten erstellen, kostenlos und ohne Anmeldung.
Jetzt ausprobierenQuelle: Bundesfinanzministerium, FAQ zur E-Rechnung. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.