E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027

E-Rechnung so einfach wie Word.

Gültige XRechnungen in 2 Minuten erstellen und eingehende E-Rechnungen mit einem Klick öffnen. Ganz ohne Buchhaltungssoftware. Gemacht für Handwerker und kleine Betriebe.

Keine Anmeldung · Daten bleiben auf Ihrem Gerät · Geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Validator

Warum Werkrechnung?

Sie wollen Rechnungen schreiben, keine Buchhaltung lernen.

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Wie Ihre Word-Vorlage

Firma, Kunde, Positionen, fertig. Keine Konten, keine Belege, keine Einarbeitung.

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Garantiert gültig

Jede Rechnung wird vor dem Download geprüft. Unsere XRechnungen bestehen den offiziellen Validator der Behörden.

🔒

Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Werkrechnung rechnet in Ihrem Browser. Kundendaten und Beträge werden nicht auf fremde Server hochgeladen.

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Für Handwerk gemacht

Abschlags- und Schlussrechnung mit automatischer Verrechnung gezahlter Abschläge. Einheiten wie m², Stunde, pauschal.

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Kostenlos in der Beta

Keine Anmeldung, kein Abo, keine Kreditkarte. Einfach öffnen und loslegen.

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E-Rechnungen öffnen & prüfen

XML-Datei bekommen? Reinziehen, lesen, drucken. Rechenfehler und ungültige IBANs werden automatisch erkannt.

In 3 Schritten zur E-Rechnung

Beim ersten Mal 5 Minuten, danach 2.

Firmendaten eintragen

Einmalig: Name, Adresse, Steuernummer, IBAN. Werkrechnung merkt sich alles.

Rechnung ausfüllen

Kunde und Positionen eingeben. Steuer und Summen werden automatisch berechnet.

Herunterladen & versenden

Gültige XRechnung speichern und per E-Mail an Ihren Kunden schicken. Fertig.

Was gilt wann?

Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich (Wachstumschancengesetz)

Seit 01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Der kostenlose Viewer von Werkrechnung reicht dafür.
Ab 01.01.2027Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
Ab 01.01.2028Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer.

Faire Preise. Kostenlos starten.

Alle Preise zzgl. USt. Plus und Team starten nach der Beta, monatlich kündbar.

Start

0 €
für immer
  • E-Rechnungen unbegrenzt öffnen & prüfen
  • XRechnungen erstellen (in der Beta unbegrenzt, danach 3 pro Monat)
  • Abschlags- & Schlussrechnung
  • Drucken & als PDF speichern
Jetzt starten

Plus

6,90 €
pro Monat · oder 69 € im Jahr
  • Unbegrenzt E-Rechnungen
  • ZUGFeRD-PDF (Rechnung + XML in einem)
  • Kunden- & Artikelliste
  • Mahnungen mit einem Klick
  • KI-Import Ihrer alten Rechnungen
Auf die Warteliste

Team

14,90 €
pro Monat
  • Alles aus Plus
  • Mehrere Benutzer
  • Eigenes Logo & Design
  • Export für Steuerberater (DATEV)
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Häufige Fragen

 

Ist ein PDF per E-Mail keine E-Rechnung?

Nein. Ein normales PDF zählt ab 2025 als „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei nach EN 16931, etwa XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit eingebetteter XML), die Software automatisch auslesen kann.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei, der deutsche Standard, den Behörden verlangen. ZUGFeRD ist ein PDF, in dem dieselben Daten zusätzlich als XML stecken. Beide erfüllen die Pflicht. Werkrechnung erstellt XRechnungen, ZUGFeRD folgt im Plus-Paket.

Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können. Dafür reicht der kostenlose Viewer. Wenn Sie trotzdem E-Rechnungen schreiben wollen, unterstützt Werkrechnung die Kleinunternehmerregelung.

Was ist die „Käuferreferenz“ bzw. Leitweg-ID?

Bei Rechnungen an Behörden ist das die Leitweg-ID, die Ihnen die Behörde mitteilt. Bei Firmenkunden können Sie z. B. die Kunden- oder Bestellnummer eintragen.

Kann ich Abschlags- und Schlussrechnungen erstellen?

Ja. Wählen Sie als Rechnungsart „Abschlagsrechnung“ oder „Schlussrechnung“. In der Schlussrechnung tragen Sie die bereits gezahlten Abschläge ein. Sie werden automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen. Mehr dazu im Ratgeber.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Ihre Rechnungen und Firmendaten werden ausschließlich in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät verarbeitet und gespeichert. Es gibt kein Konto und keinen Upload. Details in der Datenschutzerklärung.

Ersetzt Werkrechnung meinen Steuerberater oder meine Buchhaltung?

Nein, und das soll es auch nicht. Werkrechnung ersetzt Ihre Word- oder Excel-Vorlage. Ihr Steuerberater bekommt die Rechnungen wie gewohnt, im Team-Paket direkt als DATEV-Export.

Plus & Team: bald verfügbar

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