Abschlagsrechnung und Schlussrechnung als E-Rechnung

Aktualisiert am 01.10.2026 · Lesezeit 4 Minuten
Kurz gesagt: Auch Abschlags- und Schlussrechnungen lassen sich als XRechnung ausstellen. Die XRechnung kennt dafür eigene Rechnungsarten. In der Schlussrechnung werden die bereits gezahlten Abschläge vom Gesamtbetrag abgezogen, sodass nur der Restbetrag zu zahlen ist.

Rechnungsarten in der XRechnung

RechnungsartCodeWann?
Rechnung380Normale Rechnung nach abgeschlossener Leistung
Abschlagsrechnung875Teilzahlung nach Baufortschritt oder Zahlungsplan
Schlussrechnung877Abrechnung des gesamten Auftrags nach Fertigstellung

Werkrechnung setzt den richtigen Code automatisch, wenn Sie die Rechnungsart auswählen.

Gezahlte Abschläge in der Schlussrechnung

Nach § 14 Abs. 5 UStG sind in der Schlussrechnung die vorher vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über sie Rechnungen ausgestellt wurden. In der XRechnung gibt es dafür ein eigenes Feld, den bereits gezahlten Betrag. Er wird vom Rechnungsbetrag abgezogen und ergibt den Zahlbetrag.

Beispiel: Malerarbeiten im Treppenhaus

Gesamtleistung netto1.612,90 €
zzgl. 19 % USt.306,45 €
Rechnungsbetrag1.919,35 €
abzgl. 1. Abschlag (645,16 € netto + 122,58 € USt.)− 767,74 €
Zahlbetrag1.151,61 €

Tipp: Nennen Sie im Hinweisfeld die verrechneten Abschlagsrechnungen mit Nummer, Datum, Netto- und Steuerbetrag, z. B. „Verrechnet: Abschlagsrechnung 2026-0004 vom 01.09.2026, 645,16 € netto zzgl. 122,58 € USt.“

Abschlags- und Schlussrechnungen als gültige XRechnung erstellen.

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Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle (z. B. Bauabzugsteuer, Reverse Charge nach § 13b UStG) mit Ihrem Steuerberater.